Volle Weiterbildungsermächtigung über 36 Monate
Grundlage der ärztlichen Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie ist die Weiterbildungsordnung (WBO) der Ärztekammer Niedersachsen.
Voraussetzung für die Teilnahme ist die ärztliche Approbation, sowie ein vertraglich geregeltes Arbeitsverhältnis mit der Klinikum Osnabrück GmbH, bei dem wir gerne ihre Vorstellungen berücksichtigen. Die Weiterbildung kann sowohl in Vollzeit, wie auch in Teilzeit erlangt werden.
Die Weiterbildung gliedert sich dabei in mehrere Abschnitte:
- Stationäre Patientenversorgung mind. 12 Monate
- Gastrointestinale Onkologie mind. 6 Monate
- Viszeralmedizin mind. 6 Monate
- Endoskopie und Sonographie mind. 12 Monate
Der Einstieg zur Erlangung der Facharztkompetenz erfolgt zunächst durch den Einsatz in der stationären Patientenversorgung auf einer Schwerpunktstation der Gastroenterologie und Hepatologie. Hierbei sollen insbesondere fachbezogene Inhalte zu Erkrankung der Verdauungsorgane einschließlich der Infektionskrankheiten erlangt werden. Darüber hinaus werden in diesem Zeitraum auch Inhalte der Diabetologie und Ernährungsmedizin vermittelt. Bei Interesse und entsprechender Eignung besteht die Möglichkeit in Absprache mit den Weiterbildungsermächtigten die Zusatzbezeichnung Ernährungsmedizin zu erlangen.
In Kooperation mit der Medizinischen Klinik III (Chefärztin Dr. med. Corinna Petz) erfolgt die onkologische Ausbildung insbesondere zur medikamentösen Behandlung gastrointestinaler Tumorerkrankungen. Neben der Vertiefung von Inhalten zur zytostatischen, immunmodulatorischen und antihormonellen Therapie solider Tumorerkrankungen erfolgt hierbei insbesondere auch eine Vermittlung von speziellen Inhalten zur viszeralonkologischen Therapie. Dabei werden auch strukturelle Besonderheiten der Zertifizierung des Darmkrebszentrums und Pankreaskarzinomzentrums vermittelt.